Jeder Autofahrer kennt es, nach dem Einkaufen kommen Sie zum Auto zurück und sehen ein Knöllchen unterm Scheibenwischer stecken.
Falschparken kosten: Das Falschparken mag auf den ersten Blick ein Kavaliersdelikt sein, doch die finanziellen Kosten können erheblich sein. In diesem Artikel enthüllen wir die wahren Kosten des Falschparkens. Von Verwarngeldern über Bußgeldbescheide bis hin zu den Gebühren für das Abschleppen. Denn auch kleine Beträge läppern sich schnell.
Doch keine Sorge. Wir geben Ihnen Ratschläge, wie Sie diese Kosten vermeiden und wie Sie mit einem Strafzettel umgehen. Lesen Sie weiter, um Ihr Wissen zu erweitern und teure Überraschungen beim Parken zu vermeiden.
Die unbequeme Wahrheit übers Falschparken: Verwarngelder
Verwarngelder sind der erste Schritt der Behörden gegen eine Ordnungswidrigkeit wie das Falschparken. Für verschiedene Verstöße im Straßenverkehr fallen Verwarngelder von 5 bis 55 € an. Diese Summen erscheinen zunächst harmlos, aber beachten Sie: Wenn Sie das Verwarngeld nicht innerhalb einer Woche bezahlen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.
Zuzüglich zum Verwarngeld kommen dann noch entsprechende Verwaltungskosten auf Sie zu. Diese erhöhen den zu zahlenden Betrag.
Das teure Erwachen: Bußgelder und Abschleppkosten
Bußgeldbescheide kommen bei schwereren Verstößen zum Einsatz, oder wenn Sie ein Verwarngeld nicht bezahlen. Bei schweren Verkehrsverstößen können zusätzlich sogar Punkte in Flensburg anfallen. Ein schwerer Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn sie beim Falschparken andere Verkehrsteilnehmer oder sogar Rettungskräfte behindern.
Doch das ist nicht alles. Wenn Sie Ihr Auto nicht selbst aus der Gefahrenzone entfernen, dürfen die Behörden es abschleppen lassen. Zu den Bußgeldern kommen dann noch Abschleppkosten von mehreren hundert Euro hinzu. Ein teures Erwachen, dass es unbedingt zu vermeiden gilt.
Beachten Sie daher stets die Verkehrsregeln und parken Sie verantwortungsvoll. So vermeiden Sie hohe Kosten und unangenehme Situationen.
Strafen und Sanktionen: Was erwartet Falschparker?
Falschparken zieht unangenehme Konsequenzen nach sich. Die Strafen und Sanktionen variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes. Leichtere Verstöße führen oft zu Verwarngeldern, während Ihnen bei schwereren Verstößen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg drohen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kosten, die Falschparkern drohen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken an folgenden Orten: | ||
– Weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung | 10 € | |
– Im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten | 10 € | |
– Vor einem abgesenkten Bordstein | 10 € | |
– In verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen | 10 € | |
– Außerorts auf einer Vorfahrtsstraße | 10 € | |
– Über Schachtdeckeln | 10 € | |
– Innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… über 3 Stunden | 20 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt | 15 € | |
– Auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen | 15 € | |
– Nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
… mit Behinderung | 25 € | |
… über 1 Stunde | 25 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor | 25 € | |
– Im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone | 25 € | |
– Innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot | 25 € | |
– Innerhalb eines Kreisverkehrs | 25 € | |
– Im Bereich von Taxiständen | 25 € | |
– Links von der Fahrbahnbegrenzung | 25 € | |
– Näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stopschild oder „Vorfahrt gewähren“-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
… mit Behinderung | 40 € | |
… über 1 Stunde | 40 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Enge oder unübersichtliche Straßenstellen | 35 € | |
– Im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
… mit Behinderung | 55 € | |
… über 1 Stunde | 55 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
… dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Auf einer Verkehrsinsel | 55 € | |
– Auf einem Grünstreifen | 55 € | |
– Auf dem Seitenstreifen | 55 € | |
– Auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… mit Gefährdung | 80 € | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… über 1 Stunde | 70 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
… dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
– In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Parken an folgenden Orten: | ||
– Auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
… über 1 Stunde | 70 € | 1 |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
Besondere Fälle: | ||
– Bei erlaubtem Gehweg parken: | ||
– Nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
… über 1 Stunde | 70 € | 1 |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
– Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um: | ||
– Bis zu 30 Minuten | 20 € | |
– Bis zu 1 Stunde | 25 € | |
– Bis zu 2 Stunden | 30 € | |
– Bis zu 3 Stunden | 35 € | |
– Über 3 Stunden | 40 € | |
– In Fußgängerzonen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… über 3 Stunden | 70 € | |
– Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
– Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 85 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
– Unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… mit Gefährdung | 80 € | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… über 3 Stunden | 70 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
… über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
… über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
– Unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
– Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
– Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Was kostet das Abschleppen nach dem Falschparken?
Das Abschleppen nach dem Falschparken ist teuer. Die Kosten variieren je nach Ort und Gebühren des Abschleppunternehmens. In der Regel belaufen sich die Abschleppkosten auf mehrere Hundert Euro.
Beachten Sie außerdem, dass nicht nur die Abschleppkosten auf Sie zukommen, sondern auch entsprechende Buß- oder Verwarngelder.
Falschparken Kosten: Wann verjährt der Strafzettel?
Bei Strafzetteln wegen Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate. Das bedeutet, dass Verwarnungen wegen kleinerer Vergehen nach diesem Zeitraum rechtlich nicht mehr gültig sind.
Bußgeldbescheide, die ernstere Verstöße ahnden, verjähren hingegen erst nach 6 Monaten.
Handeln Sie stets rechtzeitig, wenn Sie einen Strafzettel erhalten. Glauben Sie, dass der Strafzettel widerrechtlich ist, kontaktieren Sie einen Anwalt.
Einspruch gegen Strafzettel einlegen: geht das?
Sie haben einen Strafzettel erhalten und fragen sich, ob Sie dagegen vorgehen können? Hier finden Sie einige wichtige Informationen dazu.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht gegen einen Strafzettel direkt vorgehen können. Zweifeln Sie daran, dass der Strafzettel rechtmäßig ist, sprechen Sie zunächst mit einem Anwalt.
Rät auch dieser Ihnen zu einem Einspruch, warten Sie ab, bis Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sie haben in der Regel eine Woche Zeit, um das Verwarngeld zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist finden Sie einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten.
Erst gegen einen Bußgeldbescheid können Sie rechtlich vorgehen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Beraten Sie sich in diesen Fällen unbedingt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser teilt Ihnen mit, ob er einen Einspruch für angemessen hält und unterstützt Sie dabei, Einspruch einzulegen.
Parken ohne Bußgelder: Tipps und Tricks
Parken entwickelt sich schnell zu einer teuren Angelegenheit, wenn man nicht aufpasst. Doch mit einigen einfach Tipps und Tricks vermeiden Sie Bußgelder und stellen Ihr Auto sicher und legal ab.
- Informieren Sie sich über lokale Parkmöglichkeiten
- Nutzen Sie Parkhäuser und -plätze: Hier gehen Sie auf Nummer sicher. Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf offiziellen Parkplätzen ab, ersparen Sie sich ein Bußgeld.
- Beachten Sie die Beschilderung: Straßenschilder und Markierungen sind Ihre besten Freunde. Parken Sie nur an erlaubten Stellen und beachten Sie Parkverbote.
- Uhrzeiten beachten: Einige Parkplätze sind zu bestimmten Zeiten eingeschränkt. Achten Sie auf die Uhrzeit und verlassen Sie den Parkplatz rechtzeitig.
- Halten Sie sich von Gefahrenstellen fern: Parken Sie niemals in der Nähe von Feuerhydranten, Feuerwehrzufahrten oder Fußgängerüberwege.
- Parkscheibe nutzen: Auf einigen Parkplätzen ist es erforderlich, eine Parkscheibe zu benutzen.
- Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Denken Sie immer daran, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blockieren oder zu behindern.
- Parkplatz finden: Heutzutage gibt es auch digitale Helfer für die Suche nach einem Parkplatz. Apps wie Parkopedia oder ParkNow unterstützen Sie bei der Parkplatzsuche.
Sie brauchen Hilfe beim Einspruch? Hier finden Sie einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind und möchten Einspruch einlegen? Hier finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie berät und Ihnen bei Ihrem Anliegen hilft. Sprechen Sie mit einem Anwalt, um herauszufinden, ob sich ein Einspruch wirklich lohnt. Er teilt Ihnen mit, wie hoch die Chancen auf Erfolg sind.
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema Einspruch gegen Bußgeldbescheid.
Häufige Fragen zum Thema Falschparken Kosten
Was droht bei Falschparken?
Falschparken wird schnell teuer. Rechnen Sie mit Verwarngeldern zwischen 10 und 100 €. Die Kosten hängen dabei vom Ort und der Dauer des Falschparkens ab.
Parken Sie auf einem Fußgängerüberweg, droht Ihnen ein Verwarngeld von 25 €. Anders sieht es schon beim Parken auf dem Seitenstreifen oder in zweiter Reihe aus. Das kostet Sie 55 €.
Achten Sie darauf, sich stets an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abstellen. So vermeiden Sie hohe Bußgelder und gefährden den laufenden Verkehr nicht.
Kann man für Falschparken einen Punkt bekommen?
In der Regel erhält man fürs Falschparken keinen Punkt in Flensburg. Es fallen lediglich Verwarngelder an. Gefährdet Ihr falsch geparktes Fahrzeug jedoch andere Verkehrsteilnehmer oder behindert Rettungskräfte, fallen die Konsequenzen oft drastischer aus.
Das gilt zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug enge Straßen blockieren, sodass die Rettungskräfte nicht mehr passieren können. In solche Fällen drohen 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Parken Sie daher sicher und regelkonform, um schwerwiegende Strafen zu verhindern.
Was kostet Falschparken auf einem Behindertenparkplatz?
Parken Sie ohne gültigen Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz kostet Sie das 55 €.
Kurz anzuhalten ist jedoch erlaubt. Bleiben Sie weniger als drei Minuten auf dem Parkplatz stehen, gilt das noch nicht als Parken. Benötigt jedoch ein Fahrer mit Behindertenausweis den Parkplatz, müssen Sie Ihr Fahrzeug umgehend von diesem Platz entfernen.
Was kostet das Abschleppen nach dem Falschparken?
Falschparker dürfen abgeschleppt werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Die Kosten dafür liegen zwischen 100 und 300 €. Sie können jedoch regional abweichen.
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